Bekanntmachung vom 19.12.2013:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Peenetal-Landschaft“ behandelte auf ihrer Sitzung am 11.12.2013 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011.
Gemäß § 60, Abs. 5 i. V. m. § 161, Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde dem Verbandsvorsteher im Sinne des Prüfberichtes Entlastung erteilt.
Der Beschluss über die Entlastung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt.
Die Jahresrechnung und die Erläuterungen liegen, beginnend mit dem 06.01.2014, 14 Tage in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Peenetal-Landschaft“, Pasewalker Str. 27 A, während der üblichen Bürozeiten zur Einsichtnahme aus.
Anklam, den 19.12.2013
gez. M. Sack
Verbandsvorsteher