Bekanntmachung vom 02.06.2026:
Die Verbandsversammlung hat auf ihrer Sitzung am 10.12.2025 die Anlagerichtlinie des Zweckverbandes „Peenetal-Landschaft“ beschlossen. Die Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde ist mit Schreiben vom 23.03.2026 erfolgt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat bis zum 01.06.2026 keine Unvereinbarkeit dieser Richtlinie mit den Grundsätzen gemäß § 56 Absatz 2, Sätze 2 und 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern geltend gemacht. Mit Ablauf des 02.06.2026 tritt diese Richtlinie in Kraft.
Stolpe, den 02.06.2026
gez. M. Sack
Verbandsvorsteher